Kündigung

Was Sie bei einer Kündigung tun sollten

Kündigung

Das französische Arbeitsrecht bietet im Fall einer Kündigung einen starken Arbeitnehmerschutz. Es lohnt sich daher, Ihre Rechte kennenzulernen - allein schon aus finanziellen Gründen.

Das Arbeitsverhältnis kann entweder von Ihnen gekündigt werden (Démission) oder von Ihrem Arbeitgeber (Licenciement). Im folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Kündigunsklauseln.

1) Kündigung durch den Arbeitgeber (Termination)

Kündigungen aus professionellen und/oder individuellen Gründen sind möglich als disziplinarische Maßnahme (z.B. bei Beleidigungen durch den Arbeitnehmer) oder aus nicht-disziplinarischen Gründen (z.B. aufgrund von beruflicher Unfähigkeit, Vertrauensverlust oder Ablehnung von Änderungen des Arbeitsvertrags). Der Grund für eine solche Kündigung muss im Detail nachvollziehbar und belegbar sein.

Formales Kündigungsgespräch (Entretien préalable): Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie schriftlich zu einem Kündigungsgespräch einzuladen. Diese Einladung muss mindestens fünf Tage vor dem angesetzten Gesprächstermin stattfinden. Ggf. können Sie auch einen Berater zu dem Gespräch mitnehmen.

Während des Gesprächs muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Gründe für die geplante Kündigung darlegen und eventuelle Erklärungen von Ihrer Seite anhören. Zwar ist die Teilnahme an dem Gespräch für Sie nicht verpflichtend, jedoch in den meisten Fällen eher vorteilhaft. Nach dem Kündigungsgespräch müssen Sie innerhalb von einem Tag Ihre schriftliche Kündigung erhalten, in der auch der Kündigungsgrund dargelegt werden muss.

Berufung (Recours): Falls Sie aus ungerechtfertigten oder unfairen Gründen gekündigt werden, können Sie gegen die Kündigung Berufung einlegen. Falls Sie länger als zwei Jahre für Ihr Unternehmen gearbeitet haben und dieses mehr als 10 Angestellte hat, kann ein Richter Ihre Wiedereinstellung verlangen. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie dennoch nicht wieder einstellen worden, kann der Richter eine Abfindungssumme von bis zu 6 Monatsgehältern vorschreiben.

Kündigung aus betrieblichen Gründen: Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen kann erfolgen, wenn diese aufgrund von wirtschaftlichen oder technologischen Veränderungen notwendig erscheint. Bevor eine Kündigung aus betrieblichen Gründen vorgenommen werden kann, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber umfangreiche Umschulungsmaßnahmen oder Wiedereinstellungsmöglichkeiten in anderen Positionen anbieten.

2) Kündigung durch den Arbeitnehmer

Innerhalb Ihrer Kündigungsfrist können Sie ohne Angabe von Gründen Ihr Arbeitsverhältnisse kündigen. Hierzu reicht eine mündliche Mitteilung aus, eine schriftliche Kündigung ist jedoch vorzuziehen.

Eine freiwillige Kündigung von Ihrer Seite wird als endgültige Entscheidung betrachtet. Falls Sie Ihre Kündigung zurückziehen wollen, sollten Sie dies so schnell wie möglich sein.

Bis zum Ablauf Ihrer Kündigungsfrist müssen Sie weiterhin Ihrer regulären Arbeit nachgehen. In einigen Fällen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch täglich zwei Freistunden für Bewerbungen geben.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: