Einführung

Notwendige Papiere für einen Aufenthalt in Frankreich

Einführung

Fall Sie in Frankreich leben, arbeiten oder studieren möchten, benötigen Sie evtl. ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder eine Arbeitsgenehmigung.

Bereiten Sie sich auf umfangreiche bürokratische Regelungen und lange Wartezeiten vor. Da Sie einige Genehmigungen (insbesondere Visa) nur in Ihrem Heimatland beantragen können, müssen Sie diesen Prozess gegebenenfalls weit vor Ihrer geplanten Abreise beginnen.

Französische Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erscheinen vielen Ausländern komplex und unverständlich (vielen Franzosen übrigens auch!). Auf diesen Seiten wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Einreisebestimmungen und Antragswege geben. Aufgrund der Komplexität des Themas können wir zwar nicht für jede individuelle Situation detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Unsere Seite sollte Ihnen jedoch zumindest helfen, die richtigen Fragen zu stellen und keine größeren Fehler zu begehen.

Falls Sie in Frankreich leben möchten, müssen Sie wahrscheinlich einen oder mehrere der folgenden Schritte durchlaufen. Die Reihenfolge der Formulare ist hierbei (bis auf wenige Ausnahmen) fest vorgegeben, dass jeder Antrag eine Bestätigung des jeweils vorgehenden Schrittes voraussetzt:

  1. Visa: EU-Bürger und einige andere Nationalitäten benötigen kein Visum für Frankreich. Falls Sie ein Visum benötigen, müssen Sie dieses in Ihrem Heimatland beantragen (Visa werden grunsätzlich nicht in Frankreich ausgestellt). Beachten Sie, dass die Art Ihres Visums Ihren Aufenthaltsstatus in Frankreich festlegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel zu Visa .
  2. Aufenthaltsgenehmigungen: Falls Sie länger als drei Monate in Frankreich bleiben, sollten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. EU-Bürger benötigen diese Genehmigung zwar nicht zwingend, doch ist sie bei längeren Aufenthalten sehr sinnvoll. Anders als Visa werden Aufenthaltsgenehmigungen nur in Frankreich selbst ausgestellt. Weiter Informationen finden Sie in unserem Kapitel zu Aufenthaltsgenehmigungen .
  3. Arbeitserlaubnis: Die Arbeitserlaubsnis kann entweder ein separates Dokument oder Teil Ihrer Aufenthaltsgenehmigung sein. Die meisten EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis für Frankreich. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel Arbeitserlaubnis .

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