Das Steuersystem

Einkommens- und Körperschaftssteuer in Polen

Das Steuersystem

Wenn Sie in Polen angestellt sind, sind sie verpflichtet, Einkommenssteuer zu zahlen. Der Steuerbetrag wird automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen und direkt von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet.

Ihre einzige Pflicht als Arbeitnehmer ist es, eine Steuererklärung an das entsprechende Finanzamt (Urzad Skarbowy) zu senden. Die Daten, die Sie zum Ausfüllen benötigen, erhalten Sie dabei von Ihrem Arbeitgeber.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen zur Einkommenssteuer in Polen, die zu einer Steuerbefreiung führen. Da sich die Regeln dafür jedoch fast jährlich ändern ist es ratsam, dass Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt erkundigen. Es ist außerdem wichtig, dass Sie alle Rechnungen, die zu einer Steuerbefreiung geführt haben, mindestens fünf Jahre lang aufheben, da Sie jederzeit von den polnischen Behörden aufgefordert werden können, die entsprechenden Unterlagen vorzuzeigen.

Wie bekomme ich eine polnische Steuernummer (NIP)?

Die Steuernummer (Numer Identyfikacji Podatkowej) können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Dafür müssen Sie den entsprechenden Antrag ausfüllen und Ihren Reisepass sowie Ihre Registrierungskarte (karta pobytu) vorzeigen. Wenn Sie die Steuernummer für ein Unternehmen oder für selbstständige Arbeit benötigen, müssen Sie weitere Dokumente einreichen.

Was ist die PESEL-Nummer?

PESEL ist eine persönliche Identifizierungsnummer, welche 1979 eingeführt wurde. Die Abkürzung steht für Powszechny Elektroniczny System Ewidencji Ludnosci und bedeutet elektronisches Registrierungssystem. Folgende Daten sind in der Registrierung enthalten:

  • PESEL-Nummer
  • Ihr aktueller Vor- und Nachname
  • vorherige Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • das Geschlecht
  • die Nationalität
  • Adresse und Datum der Registrierung für Ihren dauerhaften Aufenthalt
  • zeitweiliger Aufenthalt
  • Seriennummer und die Kontaktdaten der Behörde, welche Ihren Ausweis oder Reisepass ausgestellt hat

Die Nummer besteht aus Ihrem Geburtsdatum in umgekehrter Reihenfolge, einem Kürzel für das Geschlecht und einer Identifizierungsnummer. Wenn Sie also beispielsweise am 13.11.1972 geboren wurden beginnt Ihre PESEL-Nummer mit 721113.

Wenn Sie sich länger in Polen aufhalten möchten empfehlen wir, dass Sie direkt nach Ihrer Ankunft eine PESEL-Nummer beantragen. Auch wenn kein Ausländer in Polen dazu verpflichtet ist, so erleichtert die Nummer alltägliche Behördengänge doch erheblich.

Sie benötigen die Nummer zum Beispiel bei Ämtern, Versicherungen oder auch für die Abrechnung von Leistungen durch Ihre Pflichtkrankenversicherung.

Eine PESEL-Nummer sollte auch für Kinder beantragt werden. Alle Anträge werden von den örtlichen Behörden nach Warschau weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis vier Wochen.

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