Straßenordnung

Schärfere Gesetze im spanischen Straßenverkehr

Straßenordnung

Seit 2004 herrschen in Spanien schärfere Gesetze im Straßen­verkehr. Der Führerschein kann jetzt auf Dauer entzogen werden, wenn man drei schwerwiegende Verstöße innerhalb von zwei Jahren begeht. Bei erhöhtem Alkoholkonsum oder Drogeneinfluss hinter dem Steuer wurden sogar Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten eingeführt.

Anfänger sind ihren Führerschein für immer los, wenn sie wegen Trunkenheit und anschließender Geschwindigkeitsüberschreitung zwei Mal innerhalb von zwei Jahren erwischt werden. Einzige Möglichkeit, den Führerschein wieder zu bekommen, besteht darin, ihn neu zu machen sowie einen Kurs in Verkehrserziehung zu absolvieren.

Pflicht für alle Autofahrer ist das Mitführen einer reflektierenden Weste, durch die der Fahrer im Fall einer Panne gut sichtbar ist. Bei Mofafahrern wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen, wenn sie zweimal in zwei Jahren unangenehm auffallen oder schwer­wiegende Verkehrsverstöße begehen. Das Mofa kann außerdem von der Polizei stillgelegt werden, wenn der Auspuff zu laut röhrt. Dies kann auch Autofahrern passieren, wenn das Fahrzeug nicht den Sicherheits­bestimmungen entspricht.

Fahrradfahrer sind von den neuen Verkehrsgesetzen nicht ausgenommen. Auch hier gilt: die Promillegrenze liegt bei 0,5 und wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Außerdem gelten Helmpflicht und das Tragen von reflektierender Kleidung. Ausnahmen sind extrem hohe Temperaturen, lange Anstiege oder medizinische Gründe. Zudem müssen größere Gruppen von Radfahrern in Zweierreihen und bei Anstiegen hintereinander fahren. Die Gruppe gilt als einheitliches Gefährt und hat damit als Ganzes zum Bespiel beim Einbiegen in einen Kreisel oder beim Überqueren der Straße Vorfahrt, bis der letzte der Gruppe passiert hat.

Die Bußgelder für sehr schwere Verkehrsverstöße beim Autofahren wie z.B. das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 50%, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren in der Gegenrichtung oder Rennen auf öffentlichen Straßen kosten zwischen 300 und 600 Euro und Führerscheinentzug bis zu drei Monate.

Zudem ist die Polizei berechtigt, einem Fahrzeughalter den Führerschein sofort abzunehmen, wenn sie der Meinung ist, dass dieser nicht mehr fahrtüchtig ist. Leichte Verstöße werden mit bis zu rund 90 Euro geahndet. Als diese gelten, wenn ein Kind unter zwölf auf dem Vordersitz mitfährt, der Sicherheitsgurt nicht angelegt ist oder wenn mit dem Handy telefoniert wird.

Richtig teuer ist das Fahren ohne Nummernschild, ohne Dokumente wie Führerschein etc. und das Fahren ohne TÜV-Plakette. Das kostet dann bis zu 1.503 Euro und eventuell wird der Führerschein bis zu einem Jahr entzogen.

Alkohol-Höchstgrenzen

Für Autofahrer gilt allgemein: 0,5 Promille pro Liter Blut bzw. 0,25 Promille in der Atemluft. Das entspricht bei Männern etwa 0,6 l Bier, 0,25 l Wein oder 80 ml Spirituosen, bei Frauen knapp 0,5 l Bier, 200 ml Wein oder 60 ml Spirituosen.

Für frischgebackene Fahrer oder Berufsfahrer gilt: 0,3 Promille pro Liter Blut bzw. 0,15 Promille in der Atemluft. Das entspricht bei Männern etwa 0,33 l Bier, 150 ml Wein oder 40 ml Spirituosen; Frauen dürfen maximal 150 ml Bier, 100 ml Wein oder 20 ml Spirituosen trinken.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.

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