Mehrwertsteuer

Raten & Befreiungen

Mehrwertsteuer

Auf Zypern gibt es drei Raten der Mehrwertsteuer: Die gewöhnliche Rate von 15 Prozent, die zum 1. Januar 2003 eingeführt wurde; die verminderte Rate zu 5 Prozent, die zum 1. Januar 2000 in Kraft trat und schließlich die Nullbewertung bestimmter Waren und Dienstleistungen.

Seit 2002 hat sich die Höhe der Mehrwertsteuer für eine Menge von Waren geändert. Im folgenden Text sind alle derzeitigen Hauptpositionen jeder Kategorie aufgeführt. Die Mehrwertsteuerregelungen wurden seit dem EU-Beitritt Zyperns immer noch nicht abgeschlossen. Überprüfen Sie deshalb immer die aktuellste Lage mit Ihrem Finanzberater oder Anwalt, besonders wenn Sie eine Immobilie bzw. ein Grundstück kaufen.

Seit dem 1. Mai 2004, als Zypern der EU beitrat, wurde die Mehrwertsteuer auf für alle neuen Immobilien aktiviert. Ausgenommen sind jene Immobilien, deren Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt vor dem 1. Mai 2004 eingereicht wurde. Vor in Kraft treten dieser Regelung war Grundbesitz von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

Käufer, die zum ersten Mal Immobilien erwerben, zahlen eine Mehrwertsteuer zur reduzierten Rate von fünf Prozent; alle anderen Käufer müssen die Mehrwertsteuer zur gewöhnlichen Rate von 15 Prozent begleichen.

Befreiungen von der Mehrwertsteuer

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Dazu gehören Mieten, Finanzdienstleistungen, medizinische Dienste und Versicherungen. Der Unterschied zwischen einer Befreiung und einer Nullbewertungen ist, dass Unternehmen, die nur befreite Produkte liefern, die Mehrwertsteuer nicht einholen können, mit der Sie belegt wurden.

Null-Bewertungen

Null-Bewertete Waren und Dienstleistungen beinhalten Lieferungen von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten, Exporte, bestimmte Lebensmittel, Arzneimittel, Kinderbekleidung, internationaler Luft- und Seetransport sowie Provisionen, die aus dem Ausland gezahlt wurden.

Verminderte Rate

Zu den Waren und Dienstleistungen, die zu einer verminderten Rate besteuert werden, zählen neue Immobilien (nur für Erstkäufer), Tierfutter, Unterkünfte in Hotels und Ferienanlagen, Müllabfuhr, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.

Gewöhnliche Steuerrate

Diese Steuerrate wird auf alle Waren und Dienstleistungen verhängt, einschließlich neuer Immobilien (mit Ausnahme von Erstkäufern). Ausgeschlossen von der normalen Besteuerung sind all jene Waren und Services, die befreit sind oder zu einer geringeren Rate besteuert werden.

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